Nutzungs­bedingungen

für die Nutzung des ÖPNV-On-Demand-Shuttle „ODI wir4mobil“

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Angebotes „ODI wir4mobil“. Das On-Demand-Verkehrsangebot ist eingegliedert in das interkommunale Projekt „wir4mobil“, an dem die Kommunen Kamp-Lintfort, Moers, Neu-kirchen-Vluyn und Rheinberg aus dem Kreis Wesel beteiligt sind.

§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner der Nutzer und Nutzerinnen (nachfolgend Nutzer genannt) sind die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe AG (nachstehend NIAG genannt), Rheinberger Straße 95a, 47441 Moers.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Das On-Demand-Verkehrsangebot „ODI“ ist ein ÖPNV-Beförderungsangebot der NIAG, welche hierfür mit den örtlichen Taxi- und Mietwagenunternehmen kooperiert (nachstehend Unternehmen genannt).

(2) Das Angebot erlaubt den registrierten Fahrgästen, über die „ODI wir4mobil“-App Fahrtwünsche einzugeben und Buchungen vorzunehmen (siehe dazu nachfolgenden Paragraph 3 Registrierung). Die Beförderung erfolgt durch Fahrzeuge der am Projekt teilnehmenden Unternehmen, wobei die Fahrzeuge potenziell mit anderen Fahrgästen geteilt werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Verkehrsangebotes ist die Registrierung der Fahrgäste in der „ODI wir4mobil“-App. Das Verkehrsangebot kann sowohl über die „ODI wir4mobil“-App als auch per Telefon bestellt werden. Bei telefonischen Buchungen des Verkehrsangebotes ist die Einrichtung eines Nutzerkontos nicht zwingend notwendig. Die zur Buchung notwendigen Daten werden – einschließlich Anerkennung der AGB – in diesem Fall bei jeder Fahrtanfrage neu erhoben und registriert. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im Apple App-Store und im Google Play-Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Anderweitige Kosten für das Herunterladen, die Installation und die Konfiguration trägt der Fahrgast (z.B. Kosten des Mobilfunkanbieters).

(3) Die Fahrten starten und enden in der Regel an ÖPNV-Haltestellen und virtuellen Haltepunkten, die in der „ODI wir4mobil“-App hinterlegt sind. Das Bediengebiet umfasst die Gebiete in den Kommunen Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg.

§ 3 Registrierung

(1) Die Registrierung beginnt mit der Eröffnung eines Benutzerkontos. Fahrgäste müssen dafür die App im Apple-App-Store oder Google Play-Store herunterladen und sich registrieren. Um das ÖPNV-“On-Demand“-Angebot nutzen zu können, muss sich der Fahrgast unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der in der „ODI wir4mobil“-App abgefragten Informationen registrieren.

(2) Das Nutzerkonto wird individuell für jeden Fahrgast erstellt. Der Fahrgast darf seine Kontoinformationen nicht mit Dritten teilen oder Dritten Zugang zum Konto gewähren. Der Schutz des Benutzernamens und des Passworts sind für jedes genutzte mobile Endgerät sicherzustellen. Fahrgäste haften für die Verluste, die aufgrund einer unberechtigten Nutzung ihres Kontos entstehen.

(3) Der Fahrgast verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern.

§ 4 Teilnahmebedingungen

(1) Alle Personen über 14 Jahre sind berechtigt, sich für das ÖPNV-Verkehrsangebot „ODI“ zu registrieren und die „ODI wir4mobil“-App zu nutzen, um Fahrten zu buchen. Minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen benötigen zur Registrierung, zur Nutzung der App und zur Buchung von Fahrten die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

(2) Das Fahrpersonal hat das Recht, Altersnachweise der Fahrgäste anzufordern. Die Fahrt kann verweigert werden, wenn weder Altersnachweis noch Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erbracht werden kann. Es ist möglich Fahrgäste auszuschließen, die sich oder andere gefährden oder belästigen Beispiele sind stark alkoholisierte oder offensichtlich unter Drogen stehende Fahrgäste.

§ 5 Buchung des ÖPNV-Shuttle „ODI-Mobil“

(1) Fahrten mit dem ODI-Mobil können von den Fahrgästen über die „ODI wir4mobil“-App oder per Telefon über die ODI-Hotline gebucht werden.

(2) Der Shuttle-Service „ODI“ kann nur innerhalb der nachfolgenden Betriebszeiten gebucht werden:
1. Montag bis Donnerstag von 5 Uhr bis 23 Uhr,
2. Freitag von 5 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages,
3. Samstag von 6 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages,
4. Sonntag von 7 Uhr bis 23 Uhr.

(3) ODI ist für den Fahrgast nur dann buchbar, wenn keine zumutbare Fahrtmöglichkeit mit dem Bus oder der Bahn besteht und ein freies Fahrzeug zur Verfügung steht. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird überprüft, ob der Start und das Ende einer Tour einschließlich der An- und Abfahrt innerhalb der Betriebszeiten des ÖPNV-Verkehrsangebots liegen. Ist dies nicht der Fall, wird keine Fahrt mit ODI generiert und dem Fahrgast keine entsprechende Tour mit ODI angezeigt.

(4) Durch die Bestätigung der Schaltfläche „Buchen“ kommt ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag zwischen der NIAG und dem Fahrgast zustande.

(5) Die Fahrgäste, die eine Fahrt mit ODI gebucht haben, erhalten nach der Bestätigung des Fahrauftrags über die „ODI wir4mobil“-App die folgenden Informationen:
1. Abfahrtszeitpunkt
2. Abfahrtshaltepunkt
3. Zielhaltepunkt
4. Voraussichtliche Ankunftszeit am Zielhaltepunkt
5. Gesamtzahl der gebuchten Personen
6. angegebene Ticketarten und -preise für die gebuchten Personen

(6) Vom Buchungssystem wird der Fahrauftrag zur Durchführung einer Tour an das Fahrpersonal gesendet, welches das für eine Tour vorgesehene Fahrzeug fährt. Mit diesem Fahrauftrag werden die folgenden Inhalte an das Fahrzeugendgerät übermittelt:

1. Fahrtdaten: Entfernung und Dauer der Fahrt

2. Halteorte: Die Abfolge der anzufahrenden Halteorte mit den geplanten/zugesagten Abfahrtszeiten

3. Halteortspezifische Informationen:
– Anzahl ein- und aussteigende Fahrgäste
– Anzahl benötigter Sitzplätze
– Vorgesehene Fahrgäste: Die Informationen über die vorgesehenen Fahrgäste, die an einer Haltestelle zusteigen
– Namen der Fahrgäste
4. Navigationsdaten.

(7) Der Fahrgast muss die Fahrt persönlich antreten. Eine Übertragung der Buchung an Dritte ist nicht möglich. Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Das Absetzen von Fahrgästen erfolgt ausschließlich am angemeldeten Fahrziel.

(8) Die in der „ODI wir4mobil“-App angegebene Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.
(9) Ein Fahrtauftrag darf von der NIAG nur in Notfällen storniert werden (z.B. technischer Defekt, Unfall oder Krankheitsfall). Im Fall einer Stornierung wird vom Buchungssystem versucht, ein anderes Fahrzeug für die Tour zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, muss die gebuchte Fahrt des Fahrgastes abgesagt werden, obwohl der Fahrgast vorher schon eine Zusage erhalten hatte. Dem Fahrgast entstehen in diesem Fall keine Kosten. Die Zahlung einer Entschädigung ist nicht vorgesehen.

(10) Sind Fahrgäste nicht rechtzeitig am benannten Zustiegsort („No-Show“), besteht eine Wartepflicht des Fahrzeugs von ca. 3 Minuten. Wiederholte „No-Show“-Vorfälle können zur Aussetzung des Nutzer-Kontos führen.

§ 6 Beförderungsbestimmungen

(1) Fahrgäste haben sich während der Fahrt so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Andernfalls kann die Fahrt verweigert oder der Nutzer zum Verlassen des Fahrzeugs aufgefordert werden. In diesem Fall werden die Fahrtkosten nicht erstattet. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.

(2) Wenn ein Fahrgast den Fahrzeug-Innenraum über normale Gebrauchsspuren hinausgehend verschmutzt, steht den Unternehmen offen, dem Fahrgast die Kosten der Reinigung in Rechnung zu stellen.

(3) Es besteht kein Anspruch auf Mitnahme von Gepäckstücken. Sofern Platz vorhanden ist, liegt es im Ermessen des Fahrers, ob Gepäckstücke mitgenommen werden dürfen oder nicht. Vom Gepäck dürfen keine Gefahren für Fahrgäste oder Fahrpersonal ausgehen.

(4) Begleithunde für blinde und sehschwache Menschen werden befördert. Haustiere sind zur Mitnahme gestattet, sofern sie in geeigneten Behältnissen transportiert werden. Über die Mitnahme von Haustieren entscheidet im Einzelfall das Fahrpersonal. Die Aufsicht über das mitgenommene Tier obliegt dem Fahrgast. Er haftet für alle Schäden, die durch das Tier bei dessen Beförderung verursacht werden.

§ 7 Fundsachen

Fundsachen sind dem Fahrpersonal auszuhändigen. Fahrgäste, die etwas verloren haben, können sich bei der ODI-Hotline melden.

§ 8 Verfügbarkeit der App

(1) Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der „ODI wir4mobil“-App. Die NIAG ist bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich beheben zu lassen.

(2) Die NIAG behält sich vor, die „ODI wir4mobil“-App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, z.B. aus Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätsgründen. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.

§ 9 Beförderungsentgelt

Die Nutzung des ÖPNV-Verkehrsangebots ODI erfolgt auf Basis des On-Demand-Tarifs des VRR. Es können im Rahmen von Aktionen Rabatte auf die Fahrpreise gewährt werden. Der Preis für die Fahrt wird dem Nutzer auf der „ODI wir4mobil“-App vor der abschließenden Buchung der Fahrt angezeigt.

§ 10 Zahlungen

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen der NIAG.
(2) Die Zahlung erfolgt via Kreditkarte, Paypal (nach Abschluss der Buchung) oder durch Barzahlung (bei Erreichen des gewählten Zielortes).

§ 11 Pflichten in Bezug auf die App

Der Fahrgast darf die „ODI wir4mobil“-App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrags und in der Art und Weise nutzen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der „ODI wir4mobil“-App auftreten. Der Fahrgast wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der „ODI wir4mobil“-App umgehen oder verändern.

§ 12 Nutzungsrechte an der App

Die „ODI wir4mobil“-App ist urheberrechtlich geschützt. Die Fahrgäste erhalten ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der „ODI wir4mobil“-App für die Nutzung des ÖPNV-Beförderungsangebots der NIAG. Es besteht kein weitergehendes Nutzungsrecht für Fahrgäste an der „ODI wir4mobil“-App oder Teilen davon.

§ 13 Änderungen der Nutzungsbedingungen

Sofern die Fahrgäste Inhaber eines Nutzerkontos sind und vorausgesetzt, dass die Fahrgäste durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt werden, können die Beförderungsbedingungen ganz oder teilweise, jederzeit geändert werden. Wenn Änderungen vorgenommen werden, werden die Fahrgäste darüber in angemessener Frist in Kenntnis gesetzt und ggf. auf die Ihnen zustehenden Rechte hingewiesen. Die Fahrgäste haben jederzeit die Möglichkeit, ihr Nutzerkonto zu schließen. Erweist sich eine Änderung als ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar, wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Änderungen oder Bedingungen nicht berührt.

§ 14 Sonstige Bestimmungen

(1) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist die Stadt Moers.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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